Bürgschaftskredit

Wird ein Bürgschaftskredit abgeschlossen, tritt für den Hauptschuldner ein Bürge (Geschäftsfreunde, Freunde oder Verwandte) ein, welcher immer Falle einer Nichtzahlung des Kreditnehmers die Verbindlichkeit begleicht.

Bürgschaftskredit Arten:

Ausfall Bürgschaftskredit: Wenn vom Gläubiger (Kreditinstitut) eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner veranlasst wurde und selbst durch das Vermögen des Kreditnehmers die Ansprüche der Bank nicht getilgt werden können, muss der Bürge einspringen. Dieser hat hier aber Recht zur einrede der Voraus klage. (§ 771 BGB)

Selbstschuldnerischer Bürgschaftskredit: Der Bürge muss sofort die Forderung gegenüber der Bank begleichen, sobald der Hauptschuldner seiner Zahlung nicht nachgekommen ist. Der Bürge wird so behandelt, als wäre er selbst der Schuldner.

Mitbürgschaft: Eine Gruppe von Personen stehen bei diesem Bürgschaftskredit als Bürge ein. Sie haften gemeinsam für die Verbindlichkeit gegenüber der Bank. Sollte nur einer diese im Notfall zahlen, hat er Anspruch auf Ausgleich von den Mitbürgen.

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