Lombardkredit

Durch ein Pfandrecht an Waren oder Wertpapieren wird der Lombardkredit gesichert. Die Verpfändung dieser Wertsachen erfolgt durch Einigung der Vertragspartner und Übergabe der Sache. Der Kreditnehmer bleibt Eigentümer der Sache allerdings geht der Besitz bei einem Lombardkredit zur Bank über.

Um diesen Lombardkredit abzusichern müssen die Wertsachen wertkonzentriert, wertbeständig, gut verkäuflich und für den Eigentümer vorübergehend entbehrlich sein. (z. Bsp: Schmuck, Münzsammlungen, Aktien)

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