Baukredit

22. Dezember 2007

Um eine unbewegliche Sache, wie zum Beispiel ein Grundstück oder ein Haus, zu finanzieren, wird ein Baukredit zwischen dem Kunden und der Bank abgeschlossen. Dieser Baukredit ist einer der wichtigsten Bestandteile der Haus-/ Immobilienfinanzierung. Für einen Baukredit werden das Vermögen des Kunden analysiert und errechnet, wie viel Fremdkapital noch benötigt wird. Dies können unter anderem Bausparverträge sein. Das Kreditinstitut sichert sich mit einem so genannten GRUNDPFADRECHT1 ab um einen Baukredit zu genehmigen. Bei der Ausarbeitung des Baukredit sind mehrere Gesichtspunkte zu beachten. So zum Beispiel die möglichen staatliche Förderungen (Eigenheimzulage), steuerliche Vergünstigungen und die Höhe der Finanzierungskosten.

1 GRUNDPFANDRECHT: Das Kreditinstitut räumt meist zur Vergabe von einem Kredit ein Grundpfandrecht ein. Dieses Grundpfandrecht muss vom Bauherrn gegeben werden und wird als Grundschuld im Grundbuch eingetragen.
Als Grundpfandrecht gelten Hypotheken und Grundschuld!

Hypothek:

Die Hypothek ist die Belastung auf einem Grundstück. Das heißt, dass der Kreditgeber eine Hypothek vergibt, weil bei dem Kreditnehmer eine Forderung an einen Kunden besteht, mit welcher er die Hypothek absichern kann.

Diese Forderung ist, ähnlich wie ein Pfandrecht, Voraussetzung für eine Hypothek. Eine Hypothek erlischt nach der Abzahlung des Kredits.

Grundschuld:

Eine Grundschuld ist die Belastung auf einem Grundstück. Diese Grundschuld wird ins Grundbuch eingetragen und kann für mehrere Kredit nacheinander genutzt werden.

Baukreditsarten:

Annuitätendarlehen:

Bei dieser Form des Baukredit zahlt der Kreditnehmer monatlich einen gleichen Betrag zurück, welcher sich aus einem Teil Zinsen und einem Teil der Tilgung des Baukredit zusammensetzt. Je länger der Baukredit läuft, um so mehr sinken die Zinsanteile beim Monatsbetrag, aber der Tilgungsbetrag steigt. Um die Gesamtkosten bei einem Baukredit zu senken, ist es am günstigsten, den Teil der Tilgungsrate zu erhöhen. Meist wird aber der Tilgunssatz von 1% pro Jahr kaum überschritten.

Bauspardarlehen:

Bei einem Bauspardarlehen zahlt der Kreditnehmer schon im Vorfeld in einen niedrig verzinsten Sparfond ein. Nach Ablauf des Vertrages erhält er die Ansparsumme fast in doppelter Höhe, als Baudarlehen, zu einem ebenso niedrigen Zinssatz zurück. Allerdings muss er, wenn er diesen für die komplette Immobilienfinanzierung verwenden will, den gesamten Baukredit in der selben Zeit zurückzahlen, wie die Darlehenssumme im Vorfeld angespart wurde. Dies bedeutet eine hohe monatliche Belastung für den Kreditnehmer. Es gibt die Möglichkeit, wenn die Zeit für ein Bauspardarlehen abgelaufen ist, in ein Annuitätendarlehen zu wechseln.

Baukredit zur Baufinanzierung mit Lebensversicherung:

Bei dieser Art von Baukredit wird die Immobilie damit finanziert, indem der Kreditnehmer nur die monatlichen Zinsen bezahlt. Allerdings ist in dem monatlichen Betrag keine Tilgung enthalten! Die Tilgung erfolgt hier über den Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung. In diese wird ein monatlicher Beitrag eingezahlt und zum Zeitpunkt des Ablaufs des Baukredit in der kompletten Summe ausgezahlt. Damit ist der gesamte Baukredit getilgt! Bei diesem Baukredit sind die steuerlichen Aspekte ausschlaggebend. So werden bei Immobilien die vermietet wird, also nicht zur Eigennutzung bestimmt ist, die anfallenden Steuern der Darlehenszinsen absetzbar. Bei Eigennutzung des Eigentümers entfallen diese Steuer-Vorteile.

Bürgschaftskredit

22. Dezember 2007

Wird ein Bürgschaftskredit abgeschlossen, tritt für den Hauptschuldner ein Bürge (Geschäftsfreunde, Freunde oder Verwandte) ein, welcher immer Falle einer Nichtzahlung des Kreditnehmers die Verbindlichkeit begleicht.

Bürgschaftskredit Arten:

Ausfall Bürgschaftskredit: Wenn vom Gläubiger (Kreditinstitut) eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner veranlasst wurde und selbst durch das Vermögen des Kreditnehmers die Ansprüche der Bank nicht getilgt werden können, muss der Bürge einspringen. Dieser hat hier aber Recht zur einrede der Voraus klage. (§ 771 BGB)

Selbstschuldnerischer Bürgschaftskredit: Der Bürge muss sofort die Forderung gegenüber der Bank begleichen, sobald der Hauptschuldner seiner Zahlung nicht nachgekommen ist. Der Bürge wird so behandelt, als wäre er selbst der Schuldner.

Mitbürgschaft: Eine Gruppe von Personen stehen bei diesem Bürgschaftskredit als Bürge ein. Sie haften gemeinsam für die Verbindlichkeit gegenüber der Bank. Sollte nur einer diese im Notfall zahlen, hat er Anspruch auf Ausgleich von den Mitbürgen.

Lombardkredit

22. Dezember 2007

Durch ein Pfandrecht an Waren oder Wertpapieren wird der Lombardkredit gesichert. Die Verpfändung dieser Wertsachen erfolgt durch Einigung der Vertragspartner und Übergabe der Sache. Der Kreditnehmer bleibt Eigentümer der Sache allerdings geht der Besitz bei einem Lombardkredit zur Bank über.

Um diesen Lombardkredit abzusichern müssen die Wertsachen wertkonzentriert, wertbeständig, gut verkäuflich und für den Eigentümer vorübergehend entbehrlich sein. (z. Bsp: Schmuck, Münzsammlungen, Aktien)

Kredit

22. Dezember 2007

Ein Kreditinstitut (Banken, Sparkassen usw.) gibt dem Kunden ein bestimmt Geldsumme. Einen Kredit erhält der Kunde nur wenn bestimmte Sicherheiten zur Rückzahlung vorhanden sind, Verzinsung und der Zeitpunkt der Rückzahlung festgelegt ist.

Man unterscheidet in:

Kurzfristiger Kredit (weniger als 12 Monate)
Mittelfristiger Kredit (zwischen 1-4 Jahren)
Langfristiger Kredit (ab 4 Jahren)